PATENT
Ein deutsches Patent beinhaltet eine neue,
noch nicht veröffentlichte Erfindung zur Lösung eines
technischen „Problems“ und ist gewerblich anwendbar.
Patentiert werden können z.B. Maschinen und Geräte,
Nahrungs-, Genuß- und Arzneimittel, chemische Verfahren und
Erzeugnisse, landwirtschaftliche Verfahren, Verbesserungen auf
technischem Gebiet und mikrobiologische Verfahren und deren Anwendung.
Es wird beim deutschen Patentamt in München beantragt. Die
maximale Schutzdauer eines deutschen Patentes beträgt 20 Jahre.
Ein europäisches Patent beinhaltet
die gleichen Geräte, Verfahren und Erzeugnisse wie ein deutsches
Patent. Mit dem europäischen Patent kann man Schutz in zur Zeit
über 30 europäischen Staaten erlangen. Es wird beim
europäischen Patentamt beantragt. Die maximale Schutzdauer eines
europäischen Patentes beträgt ebenfalls 20 Jahre.
Ein internationales Patent beinhaltet
ebenfalls die gleichen Geräte, Verfahren und Erzeugnisse wie bei
den beiden vorhergehenden Patentarten. Durch die Anmeldung eines
internationalen Patentes kann man Schutz in zur Zeit über 120
Staaten weltweit erlangen. Die maximale Schutzdauer des internationalen
Patents bestimmt sich nach dem jeweiligen nationalen Recht.
GEBRAUCHSMUSTER
Ein Gebrauchsmuster beinhaltet eine nützliche
technische Erfindung mit geringeren Anforderungen an Neuheit und
Erfindung als ein Patent. Eine eigene Vorveröffentlichung
innerhalb von 6 Monaten und eine offenkundige Vorbenutzung im Ausland
sind kein Hinderungsgrund für die Eintragung eines
Gebrauchsmusters. Verfahren können hier nicht geschützt
werden. Die maximale Schutzdauer eines Gebrauchsmusters beträgt 10
Jahre.
GESCHMACKSMUSTER
Ein nationales deutsches Geschmacksmuster
beinhaltet die Erscheinungsform eines Erzeugnisses, geprägt nach
den Merkmalen Linien, Konturen, Farben, Gestalt,
Oberflächenstruktur, Werkstoff oder Verzierung. Es wird die
„geschmackliche“, oder besser, die ästhetische Form
(Design) nicht die Technik geschützt wie z.B. bei Gehäusen,
Formgestaltungen, Mustern. Die maximale Schutzdauer eines deutschen
Geschmacksmusters beträgt 25 Jahre.
Ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster
wird beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante
angemeldet und eingetragen. Die Gültigkeit erstreckt sich auf die
zur Zeit der Europäischen Union angehörigen 27 Länder
und wird automatisch auf die Länder erweitert, die noch
späterhin der Europäischen Union beitreten. Die maximale
Schutzdauer eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters beträgt ebenfalls
25 Jahre.
Ein internationales Geschmacksmuster kann
mit oder ohne nationales Basisgeschmacksmuster direkt beim
Internationalen Registrierungsbüro in Genf in zur Zeit etwa 56
Ländern angemeldet und eingetragen werden. Die maximale
Schutzdauer der einzelnen Länder variiert zwischen 15 und 50
Jahren.
MARKEN
Eine nationale deutsche Marke bietet einen
Schutz von Wort, Bild, 3-D-Darstellung, Ton, Geruch, Position, etc.
für Waren und Dienstleistungen und kann gegen identische und
ähnliche jüngere Marken verteidigt werden. Eine Marke
muß nicht neu sein und kann auch durch Verkehrsbekanntheit
erlangt werden. Eine deutsche Marke wird beim Deutschen Patent- und
Markenamt (DPMA) in München eingereicht. Die maximale Schutzdauer
für eine deutsche Marke ist nicht begrenzt.
Eine Gemeinschaftsmarke kann beim
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante angemeldet und
eingetragen werden. Die Gültigkeit erstreckt sich auf die zur Zeit
der Europäischen Union angehörigen 27 Länder und wird
automatisch auf die Länder erweitert, die noch späterhin der
Europäischen Union beitreten. Die maximale Schutzdauer einer
Gemeinschaftsmarke ist ebenfalls nicht begrenzt.
Eine internationale Marke benötigt
eine nationale Basismarke in Deutschland, der EU oder einem anderen
Land. Sie wird über das jeweilige nationale Amt beim
Internationalen Registrierungsbüro in Genf angemeldet und
eingetragen. Einige Länder unterliegen Sonderregelungen sowohl bei
Anmelde- und Verlängerungsgebühren (individuelle
Gebühren). Schutz kann in derzeit über 80
internationalen Ländern auch noch im Nachhinein als
Nacherstreckung erlangt werden. Auch bei der internationalen Marke ist
die maximale Schutzdauer nicht begrenzt.