BUSE . MENTZEL . LUDEWIG

Schutzrechte

Eine Übersicht über deutsche, europäische und internationale Schutzrechte.

PATENT

Ein deutsches Patent beinhaltet eine neue, noch nicht veröffentlichte Erfindung zur Lösung eines technischen „Problems“ und ist gewerblich anwendbar. Patentiert werden können z.B. Maschinen und Geräte, Nahrungs-, Genuß- und Arzneimittel, chemische Verfahren und Erzeugnisse, landwirtschaftliche Verfahren, Verbesserungen auf technischem Gebiet und mikrobiologische Verfahren und deren Anwendung. Es wird beim deutschen Patentamt in München beantragt. Die maximale Schutzdauer eines deutschen Patentes beträgt 20 Jahre.

Ein europäisches Patent beinhaltet die gleichen Geräte, Verfahren und Erzeugnisse wie ein deutsches Patent. Mit dem europäischen Patent kann man Schutz in zur Zeit über 30 europäischen Staaten erlangen. Es wird beim europäischen Patentamt beantragt. Die maximale Schutzdauer eines europäischen Patentes beträgt ebenfalls 20 Jahre.

Ein internationales Patent beinhaltet ebenfalls die gleichen Geräte, Verfahren und Erzeugnisse wie bei den beiden vorhergehenden Patentarten. Durch die Anmeldung eines internationalen Patentes kann man Schutz in zur Zeit über 120 Staaten weltweit erlangen. Die maximale Schutzdauer des internationalen Patents bestimmt sich nach dem jeweiligen nationalen Recht.

GEBRAUCHSMUSTER

Ein Gebrauchsmuster beinhaltet eine nützliche technische Erfindung mit geringeren Anforderungen an Neuheit und Erfindung als ein Patent. Eine eigene Vorveröffentlichung innerhalb von 6 Monaten und eine offenkundige Vorbenutzung im Ausland sind kein Hinderungsgrund für die Eintragung eines Gebrauchsmusters. Verfahren können hier nicht geschützt werden. Die maximale Schutzdauer eines Gebrauchsmusters beträgt 10 Jahre.

GESCHMACKSMUSTER

Ein nationales deutsches Geschmacksmuster beinhaltet die Erscheinungsform eines Erzeugnisses, geprägt nach den Merkmalen Linien, Konturen, Farben, Gestalt, Oberflächenstruktur, Werkstoff oder Verzierung. Es wird die „geschmackliche“, oder besser, die ästhetische Form (Design) nicht die Technik geschützt wie z.B. bei Gehäusen, Formgestaltungen, Mustern. Die maximale Schutzdauer eines deutschen Geschmacksmusters beträgt 25 Jahre.

Ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster wird beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante angemeldet und eingetragen. Die Gültigkeit erstreckt sich auf die zur Zeit der Europäischen Union angehörigen 27 Länder und wird automatisch auf die Länder erweitert, die noch späterhin der Europäischen Union beitreten. Die maximale Schutzdauer eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters beträgt ebenfalls 25 Jahre.

Ein internationales Geschmacksmuster kann mit oder ohne nationales Basisgeschmacksmuster direkt beim Internationalen Registrierungsbüro in Genf in zur Zeit etwa 56 Ländern angemeldet und eingetragen werden. Die maximale Schutzdauer der einzelnen Länder variiert zwischen 15 und 50 Jahren.

MARKEN

Eine nationale deutsche Marke bietet einen Schutz von Wort, Bild, 3-D-Darstellung, Ton, Geruch, Position, etc. für Waren und Dienstleistungen und kann gegen identische und ähnliche jüngere Marken verteidigt werden. Eine Marke muß nicht neu sein und kann auch durch Verkehrsbekanntheit erlangt werden. Eine deutsche Marke wird beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München eingereicht. Die maximale Schutzdauer für eine deutsche Marke ist nicht begrenzt.

Eine Gemeinschaftsmarke kann beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante angemeldet und eingetragen werden. Die Gültigkeit erstreckt sich auf die zur Zeit der Europäischen Union angehörigen 27 Länder und wird automatisch auf die Länder erweitert, die noch späterhin der Europäischen Union beitreten. Die maximale Schutzdauer einer Gemeinschaftsmarke ist ebenfalls nicht begrenzt.

Eine internationale Marke benötigt eine nationale Basismarke in Deutschland, der EU oder einem anderen Land. Sie wird über das jeweilige nationale Amt beim Internationalen Registrierungsbüro in Genf angemeldet und eingetragen. Einige Länder unterliegen Sonderregelungen sowohl bei Anmelde- und Verlängerungsgebühren (individuelle Gebühren). Schutz kann in derzeit über 80 internationalen Ländern auch noch im Nachhinein als Nacherstreckung erlangt werden. Auch bei der internationalen Marke ist die maximale Schutzdauer nicht begrenzt.